Gottesdienste in der Vakanz
Vorab sei darauf hingewiesen, dass die Vakanz auch Auswirkungen auf die gottesdienstlichen Feiern haben werden. Priester aus der Nachbarschaft haben für Eucharistiefeiern ihre Hilfe zugesagt. Die eingerichtete Steuerungsgruppe (PfarreienratDirekt und Kirchengemeindeverband) hat folgende Regelung für die Vakanz ab Januar 2025 beschlossen. Diese soll im Allgemeinen gelten; Ausnahmen (z. B. Urlaub, Feiertage o. ä.) werden baldmöglich bekanntgegeben:
Eucharistiefeiern am Wochenende:
1. Samstag im Monat: 18.30 Uhr St. Martin, Cochem
1. Sonntag im Monat: 9.30 Uhr St. Stephanus, Faid
2. Samstag im Monat: 18.30 Uhr St. Maximin oder Bürgersaal, Klotten
2. Sonntag im Monat: 9.30 Uhr St. Martin, Cochem
3. Samstag im Monat: 18.30 Uhr St. Martin, Cochem
3. Sonntag im Monat: 9.30 Uhr St. Stephanus, Faid
4. Samstag im Monat: 18.30 Uhr St. Stephanus, Faid
4. Sonntag im Monat: 9.30 Uhr St. Martin, Cochem
Eucharistiefeiern in der Woche:
1. und 3. Mittwoch: 15 Uhr Bürgersaal, Klotten
2. und 4. Mittwoch: 18 Uhr St. Nikolaus, Dohr
Diese Regelungen gelten vorläufig.
Wort-Gottes-Feiern werden ebenfalls stattfinden; diese stehen in der Gottesdienstordnung.
Bei den Taufen bleibt es zunächst beim Taufsonntag am 2. Sonntag im Monat. Ausnahmen sind in der jeweiligen Sonntagsmesse.