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Spenden

Man sieht ein umgekipptes Glas, aus dem Münzen purzeln

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Kirchengemeindeverband Cochem, IBAN DE54 5875 1230 0032 4756 26 / Sparkasse Mittelmosel – EMH 

Kirchengemeinde Cochem, IBAN DE62 58751230 0000 0116 19 / Sparkasse Mittelmosel–EMH

Kirchengemeinde Faid, IBAN DE55 5706 9144 0003 8031 40 / Raiffeisenbank Eifeltor eG

Kirchengemeinde Klotten, IBAN DE84 5776 1591 4158 1489 00 / VR Bank RheinAhrEifel eG

Hinweise für Spendenbescheinigungen

Bislang wurden auch für Kleinspenden Spendenbescheinigungen ausgestellt. Künftig ist dies organisatorisch nicht mehr durch die Rendantur möglich. Daher gelten ab Oktober die finanzamtlichen Regelungen, dass eigene Spendenbescheinigungen erst ab € 300,00 durch die Rendantur ausgestellt und vom Verwaltungsrat bestätigt werden.

Bei Spenden unter 300,00 Euro pro Jahr genügt dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis (Kontoauszug, Buchungsbestätigung der Überweisung oder Einzahlungsbeleg). Erst bei Spenden ab 300,00 Euro wird eine Spendenbescheinigung als Nachweis benötigt.

Die Ausstellung der automatischen Spendenbescheinigungen wird daher ab 1. Oktober 2024 umgestellt. Ab diesem Datum werden Spendenbescheinigungen automatisch ab einem Betrag von 300,00 Euro ausgestellt.

Hierzu muss bei der Überweisung einer Spende der Hinweis stehen, „Bitte Spendenbescheinigung“ und die vollständige Adresse (Vorname, Name, Straße Hausnr., PLZ, Ort). Für Spenden bis € 300,00 reicht ein Kontoauszug für das Finanzamt aus.